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Prozesskostenhilfe

Wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nur zum Teil in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung (Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten) aufzubringen, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe.

Dieser Antrag ist für jedes Verfahren gesondert zu stellen. Ein Merkblatt mit ausführlichen Hinweisen und das Formular zur Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann herunter geladen und ausgedruckt werden.

Antrag nebst Hinweise zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe (pdf, 1.3 MB)

Das sorgfältig ausgefüllte Formular reichen Sie dann zusammen mit den erforderlichen Belegen und einem schriftlichen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Gericht ein.

Das Gericht prüft nach Eingang Ihres Antrages, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Daher ist es zweckmäßig, wenn Sie die Gründe und ggf. auch Beweismittel für die Einlassung im jeweiligen Verfahren gleich mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe darlegen.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, müssen Sie im Falle Ihres Unterliegens die Kosten der Gegenpartei tragen.