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Örtliche Zuständigkeit für den Bereich Bremen-Nord

Für den Bereich Bremen-Nord ist das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig. Im wesentlichen kann davon ausgegangen werden, dass das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig ist für alle Straßen mit den Postleitzahlen 287**. Das betrifft folgende Ortsamtsbezirke:

  • Blumenthal
  • Burglesum
  • Vegesack

Sonderregelungen gelten für folgende Straßen :

  • Auf den Delben
  • Hüttenstraße
  • Mittelsbüren
  • Waller Straße
  • Wasserhorst
  • Wummensiede und Lesewitsch

Genauere Angaben können Sie diesem Hinweisschreiben entnehmen:

Hinweisschreiben Sonderregelung Straßen (pdf, 338.9 KB)

Besondere Ausnahmen
Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal ist ferner nicht zuständig für alle Angelegenheiten des Handelsregisters, des Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters, der Insolvenz und des Mahnverfahrens. Für diese Abteilungen ist das Amtsgericht Bremen zuständig.