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Abteilung für Zwangsversteigerungssachen

Aktueller Hinweis
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Zwangsversteigerungstermine

Aktueller Hinweis

Durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006, veröffentlicht am 30.12.2006, wurden unter anderem die Bestimmungen über die Sicherheitsleistung neu geregelt. Ab dem 16.02.2007 ist die Barzahlung der Sicherheit im Versteigerungstermin abgeschafft.

Neue gesetzliche Regeln zur Sicherheitsleistung

Durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz wurden unter anderem die gesetzlichen Regeln über die Sicherheitsleistung neu gestaltet und die Barzahlung im Versteigerungstermin abgeschafft (§ 69 Abs. 1 ZVG).

Bieter müssen im Versteigerungstermin damit rechnen, dass von ihnen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes der Immobilie verlangt wird.

Seit dem 16.02.2007 kann die Sicherheitsleistung geleistet werden durch

  1. einen von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellten Verrechnungsscheck (der frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein soll) oder
  2. eine Bürgschaftserklärung eines Kreditinstituts oder
  3. vorherige Einzahlung bzw. Überweisung auf ein Konto der Landeshauptkasse Bremen bei der Bremer Landesbank.

Die Einzahlung bzw. Überweisung muss auf nachfolgendes Konto erfolgen:

Empfänger: Landeshauptkasse Bremen - Gerichtskasse
IBAN: DE92 2500 0000 0025 1015 27
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank
BIC: MARKDEF1250

und muss im Verwendungszweck zwingend folgende Angaben enthalten:

Verwendungszweck Sicherheitskonto 2302/134 10-6 Az.: HB-Blumenthal K /200 ZV-Termin am tt.mm.jjjj

Anmerkung:
Auf das genannte Konto dürfen nur Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren eingezahlt/überwiesen werden. Das Az. (Aktenzeichen) und den Versteigerungstermin entnehmen Sie bitte der gerichtlichen Terminsbestimmung.

Damit die Buchungsanzeige der Performa Nord dem Zwangsversteigerungsgericht rechtzeitig vorliegt, sollte die Einzahlung bzw. Überweisung mindestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin vorgenommen werden.
Einzahler und Bieter sollten identisch sein.
Das Gericht muss im Versteigerungstermin erkennen können, welcher Bieter bereits Bietsicherheit überwiesen hat.
Wenn Sie als Bieter vom Konto einer anderen Person überweisen lassen, kann dies zu Problemen führen. Hier ist auf jeden Fall eine zusätzliche schriftliche Erklärung des Einzahlers bzw. Kontoinhabers erforderlich. Diese Erklärung muss zweifelsfrei sein.
Das Gericht muss sofort darüber entscheiden, ob die jeweilige Sicherheitsleistung korrekt geleistet wurde.

Wichtig: Den Zuschlag erhält der Bieter, nicht der Einzahler!

Es reicht nicht aus, wenn Sie im Termin nur eine Durchschrift des durch
Ihre Bank oder Sparkasse abgestempelten Überweisungsträgers vorlegen.
Der Nachweis ist ausschließlich durch eine Zahlungsanzeige über die
Gutschrift auf dem oben genannten Konto des Gerichts zu führen.
Aus diesem Grunde ist rechtzeitige Einzahlung bzw. Überweisung sehr
wichtig.

Allen Bietern, die mit ihrem Gebot im Termin nicht zum Zuge kommen und den Zuschlag nicht erhalten, wird die eingezahlte bzw. überwiesene Sicherheit nach dem Versteigerungstermin unverzüglich zurück überwiesen.

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Allgemeine Informationen

Die Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen ist zuständig für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien. Darunter versteht das Gesetz Grundstücke mit den aufstehenden Gebäuden, Eigentumswohnungen, Teileigentume und Erbbaurechte. Dies können auch Versteigerungen zum Zwecke der Auseinandersetzung bestehender Eigentümergemeinschaften sein, wenn diese sich nicht gütlich einigen (Verfahren nach § 180 ZVG).

Ferner besteht Zuständigkeit für die Zwangsversteigerung von Schiffen, sofern diese in einem Schiffsregister eingetragen sind und sich zum Zeitpunkt der Beschlagnahme in Bremen befinden.

Die Zwangsversteigerungsabteilung befindet sich in Haus C des Amtsgerichts. Die Zwangsversteigerungstermine finden in Haus A Saal 104 statt.

Der Servicebereich (Einsichtnahme von Gutachten) befindet sich in Zimmer 002 des Hauses C.

Die Gerichtstafel befindet sich im Erdgeschoss des Hauses C, an der sämtliche aktuellen Versteigerungstermine unter Angabe der jeweiligen Objekte bekannt gemacht werden.

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Belehrungen

Belehrung gemäß § 30 a ZVG (Einstweilige Einstellung) (pdf, 70.7 KB)
Belehrung gemäß § 180 ZVG (Einstweilige Einstellung) (pdf, 90.9 KB)

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Zwangsversteigerungstermine

Die aktuellen Zwangsversteigerungstermine werden ab sofort unter der Seite Justizportal veröffentlicht.

Dort werden die Versteigerungsobjekte geordnet nach Terminstagen in Kurzform dargestellt. Die Liste wird regelmäßig jeden Mittwoch und bei kurzfristigen Terminänderungen auch an den anderen Werktagen aktualisiert. Das Kurzexposé (sofern vorhanden) können Sie sich ausdrucken. Sollten Sie Interesse an dem kompletten Verkehrswertgutachten haben, wenden Sie sich bitte während der genannten Öffnungszeiten an den Servicebereich in Zimmer C 002.

Die Versteigerungstermine finden statt im Raum 104 des Hauses A im Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Landrat-Christians-Str. 67, 28779 Bremen.

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